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Kamera Zubehör: Objektive, Gimbals, Stative, ... • Re: Camera Rig, wo sind die Mikrofone?

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Nicht ohne Grund war das Bundesverfassungsgericht ja schon mehr als einmal gezwungen einzugreifen - zuletzt 2014:
Politik und Parteien haben zu großen Einfluss auf das ZDF, hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag geurteilt.

25.03.2014 - Deutschlandfunk Kultur

Das Bundesverfassungsgericht hat den staatlichen Einfluss auf das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) beschränkt.

Politik und Parteien haben nach Auffassung des Gerichts zu großen Einfluss auf den Sender.

Die Richter des Ersten Senats erklärten mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig. Die Aufsichtsorgane müssten „nach den Grundsätzen der inhaltlichen Vielfaltsicherung und der weitgehenden Staatsferne ihrer Mitglieder“ sagte der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des obersten deutschen Gerichts, Ferdinand Kirchhof, bei der Urteilsverkündung. „Das Gebot der Staatsferne verbietet eine Instrumentalisierung des Rundfunks durch den Staat und verlangt eine weitgehende Besetzung der Aufsichtsgremien mit staatsfernen Mitgliedern.“

Das Urteil werde die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien jedoch noch in einem weiteren Punkt verändern, erläutert der Leiter des Deutschlandradio-Hauptstadtstudios, Stephan Detjen: Das Gericht sagt in seinem Urteil, die Gremien dürften nicht „versteinern“. Sie müssen sich auch öffnen für kleine Gruppen, für Randgruppen, für Gruppen die nicht zum politischen Establishment gehören.

Auch im Hörfunk- und Verwaltungsrat des Deutschlandradios sind in erheblichem Umfang Politiker vertreten, die nach Detjens Ansicht nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts als staatsnah gelten müssen.
Die Vorstellung es würde sich bei dieser Kritik nur um "Phantasie von Leuten aus einer ganz bestimmten Ecke" handeln - wie Matthias das so schön formuliert hat - entpuppt sich damit natürlich als naiv und populistisch.
Allerdings gehört das Bundesverfassungsgericht auch zum Staat.
Das ist vielleicht überhaupt die Crux an der Diskussion, dass hier mit Begriffen wie "staatsnah" und "Einfluß" hantiert wird, die für jeden etwas anderes bedeuten können.
(Weil, ich würde den Eingriff des Verfassungsgerichtes als einen sehr positiven Aspekt sehen. Gab es in der DDR gar nicht.)

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